Instandsetzung Phase Linear und Veranstaltungstechnik

AGB Reparatur (AGBR)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reparatur (AGBR)

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen der audiodoctor.eu.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§1 Auftragserteilung

1.   Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, als erteilt.

Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zur einwandfreien Funktion des zu reparierenden Gerätes notwendig ist.

2.   Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.

3.   Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zu Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.

§ 2 Reparaturdurchführung

1.   Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.

2.   Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.

§ 3 Reparaturkosten und Zahlung

1.   Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten sind pauschal vorab in Form eines Angebotes oder Kostenvoranschlags mitgeteilt, sind aber nur als eine Orientierung zu betrachten.

2.   Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung bei Abholung oder per Vorkasse ohne Abzug ausgeliefert oder versendet.

§ 4 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge:
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn:

a.   der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet.

b.   der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann.

c.   ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.

d.   ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

e.   keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.

Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

§ 5 Reparaturgewährleistung

1.   Wir gewähren für die von uns durchgeführte Reparatur eine Garantie von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht korrekt beseitigten Fehler handelt.

Weitergehende Schadensersatzansprüche, die über den Reparaturgegenstand hinausgehen, sind nicht von der Garantie erfasst. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird dem Kunden der entstandene Aufwand berechnet.

2.   Ein Reparatur- Gewährleistungsanspruch muss der Kunde, soweit er Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit bei uns anmelden, ansonsten sind wir von der Sachmängelhaftung, sei es aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung, befreit. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiterhin, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an dem betroffenen Gerät vorgenommen wurde.

§ 6 Aufbewahrung und Abholung

1.   Wir sind berechtigt, reparierte Geräte an den Überbringer des Bevollmächtigten (mit Vollmacht) oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.

2.   Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Reparatur abgeholt, entstehen Lagerkosten von 5,-- Euro/Tag. Wir haften ab diesem Zeitpunkt, soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist, nicht für das Abhandenkommen und/oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht, ist die audiodoctor.eu berechtigt, die Verwertung des betroffenen Gerätes vorzunehmen. Der Erlös geht vollständig der audiodoctor.eu zu.

§ 7 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

1.   Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten (ab Rechnungsdatum).

2.   Das Recht des Kunden bei Reparaturmängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung verlangen.

3.   Schäden die durch unsachgemäße Nutzung vom Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns.

§ 8 Haftung

1.   Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

2.   Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen und das Gerät verbleibt bei der audiodoctor.eu.

§ 9 Speicherung von Daten
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 10 Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt Groß-Gerau als vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen.